Im April kündigte die Regierung des Kantons Jura an, die Aufhebung der rechtskräftigen Bewilli-gungen für das Geothermieprojekt in Haute-Sorne zu prüfen. In einer Stellungnahme hält die
Geo Energie Suisse AG (GES) am Projekt fest. Um die Akzeptanz des Projekts zu erhöhen, plant GES als nächsten Schritt eine sachliche Information und den konstruktiven und offenen Dialog mit der
Bevölkerung.
Die Schweiz hat mit der Energiestrategie 2050 ihre Energiepolitik neu ausgerichtet. Innerhalb von 30 Jahren will sie aus der Kernenergie aussteigen, die Energieeffizienz erhöhen, die
CO2-Emissionen senken und den Anteil erneuerbarer Energie steigern. Das Geothermieprojekt Haute-Sorne leistet einen zentralen Beitrag an die Um-setzung dieser nationalen und kantonalen
Ziele, weshalb ihm eine hohe Bedeutung zukommt.
Geo-Energie Suisse hält an Projekt fest
Nach Ankündigung einer möglichen Aufhebung der Baubewilligungen durch die Kantonsregierung Anfang April 2020 haben die Projektverantwortlichen die Faktenlage erneut und eingehend geprüft. Dabei
kommt GES zum Schluss, dass es weder technisch-wissenschaftliche noch juristische Gründe gibt, das Projekt zu beenden. Zumal die Gerichte die Durchführbarkeit des Projekts bereits
letztinstanzlich beurteilt haben. Stattdessen sieht GES den dringenden Bedarf an einem Dialog über die Chancen und Risiken des Projekts, um alle Aspekte des ge-planten Geothermieprojekts
umfassend zu diskutieren und sich mit den grundsätzlichen Bedenken gegenüber der Tiefengeothermie auseinanderzusetzen. Es wird erwartet, dass ein solcher Risikodialog massgebend zur Klärung der
umstrittenen Sachfragen beitragen wird.
In einer Mitte Mai versandten Stellungnahme an die Kantonsregierung behält sich GES jedoch auch juristische Schritte vor, sollte diese die rechtskräftige Bewilligung tatsächlich zurückzuziehen.
Dies würde bedeuten, dass Gerichte in einem ersten Verfahren über die Rechtmässigkeit eines Bewilligungsrückzugs befinden müssten und darüber, ob das Projekt trotzdem durchgeführt werden kann. In
einem zweiten Verfahren müssten die Gerichte anschliessend die Höhe der Schadenersatzzahlung festlegen. GES wird aber nur an die Gerichte gelan-gen, wenn die erteilten Bewilligungen tatsächlich
zurückgezogen würden und so die Entwicklung der Tiefenge-othermie in der Schweiz, als erneuerbarer Energieträger, behindert würde.
Behörden erteilten 2015 die Baubewilligung
Das Geothermieprojekt Haute-Sorne bietet sowohl dem Kanton Jura als auch der Gemeinde Haute-Sorne die Chance, ein Pilotprojekt von nationaler Bedeutung mit internationaler Strahlkraft zu
unterstützen, bei dem der Sicherheit höchste Priorität eingeräumt wird. Aus diesem Grund wird GES alle relevanten nationalen wie auch internationalen wissenschaftlichen Institutionen zur
Überprüfung von Sicherheitsfragen des Projektes beizie-hen. Zudem soll eine vertraglich vereinbarte Begleit- und Informationskommission den Dialog mit der Öffent-lichkeit sowie maximale
Transparenz während des gesamten Projekts sicherstellen. Die Kommission besteht aus Vertretern des Kantons, der Gemeinde, Bevölkerung, Verbände und der Projektorganisation. In Anbetracht des
grossen Potenzials der Geothermie, der umfangreichen Abklärungen zur Umweltverträglichkeit sowie der ver-tieften Risikostudien hatten die zuständigen Behörden das Geothermieprojekt Haute-Sorne im
Juni 2015 denn auch bewilligt. Es bleibt schliesslich auch darauf hinzuweisen, dass das Investitionsprojekt in der Grössenord-nung von rund 100 Millionen Schweizerfranken substanzielle lokale
Wertschöpfung generieren wird.
Langwierige Verfahren verzögerten Dialog
In den vergangenen fünf Jahren führten verschiedene Verfahren und politische Debatten zu erheblichen Ver-zögerungen. So lehnte das Bundesgericht die hängigen Rekurse gegen das Projekt im Dezember
2018 letztin-stanzlich ab und setzte damit den Sondernutzungsplan in Kraft. Zusätzlich wurde eine Initiative zum Verbot der Geothermie auf Kantonsgebiet vom Verfassungsgericht des Kantons Jura
als unzulässig erklärt. Nach einem induzierten Erdbeben im südkoreanischen Pohang hat die jurassische Regierung 2017 zuerst bei Geo-Energie Suisse und anschliessend beim Schweizerischen
Erdbebendienst (SED) eine Beurteilung des seismischen Risikos des Geothermieprojekts Haute-Sorne verlangt. Sowohl die Analysen von GES als auch der entsprechende Be-richt des SED haben die
vorgeschriebenen Auflagen sowie das geplante Risikomanagement des Projekts in Hau-te-Sorne vollumfänglich bestätigt. Während den laufenden Untersuchungen und Verfahren konnte die Begleit- und
Informationskommission ihre Arbeit jedoch nicht aufnehmen. Da die Verfahren jetzt abgeschlossen sind und die relevanten Berichte vorliegen, sind aus Sicht der Projektverantwortlichen die
Grundlagen für den sach-lichen und konstruktiven Dialog mit der Bevölkerung nun vorhanden.