Für Lärmemissionen gelten in der Schweiz strenge Richtlinien, die in der Lärmschutzverordnung mit Planungswerten definiert werden. Diese sind zwingend einzuhalten. Für die Geothermieprojekte der Geo-Energie Suisse AG greifen die Grenzwerte für Industrie- und Gewerbelärm, die strengere Vorgaben beinhalten als diejenigen für gewöhnliche Baustellen.
Umfassende Expertenstudien kommen zum Schluss, dass mit modernen Bohranlagen und mit geeigneten technischen Lärmschutzmassnahmen für den späteren Betrieb, die strengen Grenzwerte eingehalten werden können. Viele Beispiele von Tiefbohrungen in Grossstädten – wie z.B. in Zürich oder München - belegen dies. Die Tiefbohrung in Zürich erfolgte unmittelbar neben dem Stadtspital Triemli.
Tiefbohrung in der Stadt Zürich mit Lärmschutzwand (Quelle: Geothermie-Schweiz).
Modellierungen der Lärmemissionen für den Standort Etzwilen (TG) sowie Rasterlärmkarte aus der deutschen Stadt Hannover mit gemessenen Lärmemissionen, welche die Effizienz der Lärmschutzwand belegen (Quellenangabe siehe Bilder)